Lebenslauf und Wirken: Johann Arnet wurde 1661 zwar das Schulhalten erlaubt, doch erhielt er gleichzeitig die Ermahnung, sich im Schreiben besser zu üben. Die Erlaubnis erhielt er, da er als Vorsinger bei St. Johannis von den Predigern ein gutes Zeugnis erhalten hatte. Literatur:
- Heisinger, Hans: Die Schreib- und Rechenmeister des 17. und 18. Jahrhunderts in Nürnberg. Dissertation. Nürnberg: J. L. Stich 1927, S. 12, 40
Letzte Änderung: 07.07.2010 |